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Corporate Governance<br />

Einleitung

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.

Zu diesem Zweck hat die unter Vorsitz von Herrn Dr. Gerhard Cromme eingesetzte Regierungskommission den so genannten Deutschen Corporate Governance Kodex erarbeitet und in seiner ersten Fassung am 26. Februar 2002 veröffentlicht. Am 21. Mai 2003, am 2. Juni 2005, am 12. Juni 2006, am 14. Juni 2007, am 6. Juni 2008. am 18. Juni 2009 und am 26. Mai 2010 wurden durch die Kommission Beschlüsse zur Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex gefasst. Der Kodex ist als Code of best Practice kein Gesetz, sondern hat über eine Selbstverpflichtungserklärung eine gesetzliche Grundlage. Er gründet auf dem derzeit in Deutschland geltenden Recht. Bei dem Beschreiben einzelner Tatbestände steht die leichte Verständlichkeit im Mittelpunkt. Gleichzeitig erhebt der Kodex nicht den Anspruch, die geltenden Gesetze umfassend und in allen relevanten Facetten darzustellen. Insofern ist er als eine Ergänzung zu den bisher schon bestehenden Regelungen zu sehen.

Der Kodex erhält seine gesetzliche Grundlage über eine Entsprechungserklärung. Im Rahmen des Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPubG) vom 19. Juli 2002, das am 26. Juli 2002 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer § 161 in das Aktiengesetz eingefügt.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen - vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich
 

  • mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
  • die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
  • mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
  • mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
  • eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlußprüfer.

Der für Deutschland neue Weg, Regelungen zur Transparenz für Investoren nicht durch ein Gesetzgebungsverfahren zu schaffen, sondern durch Selbstorganisation im Rahmen eines Kodex, der international anerkannte Standards guter verantwortlicher Geschäftsführung enthält, birgt eine große Selbstverpflichtung für jedes einzelne Unternehmen. Gleichzeitig entsteht hier aber auch eine Chance für die Wirtschaft, durch Transparenz und fairen Umgang mit den Anlegern, die Rahmenbedingungen selbst zu gestalten, statt sich durch den Gesetzgeber dazu zwingen zu lassen. Durch den Kodex wird den Kapitalmarktbeteiligten ein Maßstab dafür an die Hand gegeben, den die Wirtschaft selbst in Form ihrer Vertreter in der Corporate Governance Kommission als Standard für gute und verantwortliche Unternehmensführung definiert hat. Abweichungen der einzelnen Unternehmen von diesem Maßstab müssen in der Entsprechungserklärung offen gelegt werden.