Die ordentliche Hauptversammlung der Realtech AG hat am 22.05.2007 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 6.635.054,04 nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um € 1.410.602,04 auf € 5.224.452,00 zum Zwecke der Rückzahlung an die Aktionäre herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgte durch Verringerung des auf jede Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital. Mit der Durchführung der Kapitalherabsetzung verringerte sich der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von € 1,27 um € 0,27 auf € 1,00. Der Beschluss wurde am 08.08.2007 in das Handelsregister Nr. HRB 351488 des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Die Kapitalmaßnahme und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden. Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Mannheim erfolgte am 13.08.2007.
Die Kapitalrückzahlung in Höhe von € 0,27 je Aktie erfolgt unter Beachtung von § 225 AktG am 14.02.2008 [über die Clearstream Banking AG], Frankfurt am Main. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor Ausschüttung (13.02.2008, nach Börsenschluss) Aktien der Realtech AG, die zum Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalmaßnahme im Handelsregister existierten, in ihrem Depot halten und dadurch von der Clearstream Banking AG erfasst werden. Von den Aktionären der Gesellschaft ist nichts zu veranlassen. Die Aktie wird am 14.02.2008 an der Frankfurter Wertpapierbörse “ex Kapitalrückzahlung“ gehandelt.
Walldorf, im Februar 2008
Der Vorstand



