Walldorf, 28. November 2002. - Die offene und transparente Unternehmenskommunikation nimmt bei der REALTECH AG traditionell einen hohen Stellenwert ein. Entsprechend haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der REALTECH AG verpflichtet, den Deutschen Corporate Governance Kodex zu unterstützen. Hiermit soll das Vertrauen der nationalen und internationalen Teilnehmer am Kapitalmarkt, der Kunden, der Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in die Führungsgremien Vorstand und Aufsichtsrat gefördert werden.
Die so genannte Entsprechenserklärung der REALTECH AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist über die Homepage abrufbar. Im Bereich Investor Relations informiert REALTECH ausführlich über das eigene Corporate Governance System, die Hintergründe und die gesetzlichen Grundlagen.
In zwei Bereichen hat REALTECH eine Ausnahmeregelung zum Standard-Kodex getroffen. Bislang wurde kein angemessener Selbstbehalt für die für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossene Directors & Officers-Versicherung (Managerhaftpflicht-Versicherung) vereinbart (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 2). Beide Gremien prüfen derzeit, welche Möglichkeiten die Versicherungswirtschaft bietet, um diese Risiken privat abzusichern. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats bislang keine erfolgsabhängige Vergütung. Dies ist durch die Geringfügigkeit der Aufsichtsratsvergütung begründet. Daher erfolgt auch keine individualisierte Angabe zur Vergütung, wie sie im Standard-Kodex (Ziffer 5.4.5 Satz 4, 6 und 7) gefordert wird.
Darüber hinaus folgt REALTECH bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen des Kodex zu guter Corporate Governance. Beispielsweise unterliegen bestimmte Mitarbeiter aufgrund ihrer ausgeübten Tätigkeit besonderen Beschränkungen in Bezug auf den Handel mit REALTECH-Aktien. Welche Unternehmensbereiche als Primär-Insider eingestuft sind, ist auf den Internet-Seiten aufgeführt. Alle Informationen zu den Corporate Governance-Richtlinien bei REALTECH sind abrufbar unter www.realtech.de/investors.



